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Architekt auf der Baustelle

Baustellenkoordinator Wien

Projektleiter

Übernimmt die Bauherrnpflichten, beauftragt Planungs- und Baustellenkoordinatoren

Planungskoordinator

Erstellung Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Entwurf der Dachsicherung

Baustellenkoordinator

Vorankündigung an Arbeitsinspektorat
und BUAK schicken

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan anpassen

wöchentliche Begehungen mit
Protokollen an alle Beteiligten

Unterlagen für spätere Arbeiten

Baustellenkoordination nach BauKG – kurz erklärt

Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) soll Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gewährleisten. Sind auf einer Baustelle gleichzeitig oder nacheinander Beschäftigte mehrerer Firmen tätig, muss der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitung und einen Baustellenkoordinator für die Ausführung bestellen.

Bauherr ist jede Person, in deren Auftrag gebaut wird – also auch private Bauherren beim Hausbau, Zubau oder bei der Sanierung.

 

Wann brauche ich was?

  • Planungs- und Baustellenkoordinator: wenn Beschäftigte von mehr als einer Firma auf der Baustelle arbeiten – gleichzeitig oder nacheinander.

  • Vorankündigung: wenn die Baustelle länger als 30 Arbeitstage dauert und mehr als 20 Personen gleichzeitig arbeiten – oder wenn der Umfang 500 Personentage übersteigt. Sie geht spätestens 2 Wochen vor Baubeginn an das Arbeitsinspektorat.

  • SiGe-Plan: vor Eröffnung der Baustelle, wenn eine Vorankündigung nötig ist oder Arbeiten mit besonderen Gefahren stattfinden.

  • Unterlage für spätere Arbeiten: für das fertige Bauwerk – Zugänge, Anschlagpunkte, Leitungen und alles, was bei Wartung, Umbau oder Abbruch wichtig ist.

Quellen: Unternehmensserviceportal (usp.gv.at), WKO-Infoblatt Baukoordinator. Keine Rechtsberatung – im Einzelfall kläre ich das gerne mit Ihnen.

 

Aus einer Hand: BauKG und Bauwerksbuch

Bei Neubauten verbinde ich die Unterlage für spätere Arbeiten mit dem Bauwerksbuch nach § 128a Wiener Bauordnung zum Bauwerksbuch². Sie bekommen eine Dokumentation statt zwei getrennter Ordner. Mehr dazu auf der Seite „Bauwerksbuch“.

 

Häufige Fragen zur Baustellenkoordination

Brauche ich beim Hausbau einen Baustellenkoordinator?

Ja, sobald Beschäftigte von mehr als einer Firma auf Ihrer Baustelle arbeiten – gleichzeitig oder nacheinander. Das ist beim Hausbau fast immer der Fall, etwa Baumeister, Dachdecker und Installateur.

Wann muss ich die Koordinatoren bestellen?

Den Planungskoordinator schon in der Vorbereitungsphase, damit der SiGe-Plan vor Eröffnung der Baustelle fertig ist. Den Baustellenkoordinator vor Beginn der Bauarbeiten.

Was ist ein SiGe-Plan?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan legt fest, welche Schutzmaßnahmen auf der Baustelle gelten – etwa gegen Absturz – und wer wofür zuständig ist. Er wird während der Bauzeit laufend angepasst.

Was ist die Unterlage für spätere Arbeiten?

Eine Dokumentation für das fertige Gebäude mit Zugängen, Anschlagpunkten und Leitungen. Sie schützt alle, die später am Haus arbeiten – etwa bei Dachwartung oder Umbau.

Wann ist eine Vorankündigung nötig?

Wenn die Baustelle länger als 30 Arbeitstage dauert und mehr als 20 Personen gleichzeitig arbeiten, oder bei mehr als 500 Personentagen. Sie geht spätestens 2 Wochen vor Baubeginn an das Arbeitsinspektorat.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

In ganz Wien und in Niederösterreich.

 

Ihr Bauvorhaben besprechen

Schicken Sie mir Adresse, Art des Bauvorhabens und geplanten Baubeginn. Ich melde mich mit einem Angebot.

Bmst. Ing. Markus Schramek · Schillochweg 5, 1220 Wien · Telefon 0676 / 974 78 78 · office@baumasta.at · Mo–Fr erreichbar · tätig in Wien und Niederösterreich

© 2026 Bmst. Ing. Markus Schramek GmbH · Baumeister · Schillochweg 5, 1220 Wien · +43 676 974 78 78

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