
Bauwerksbuch² Wien
Wofür steht das ² ?
Ich erstelle für Sie ein umfangreiches, auf Ihr Haus zugeschnittenes Bauwerksbuch – keine kleine Adaptierung einer Vorlage.
Der Prüf- und Wartungsplan umfasst bis zu 76 Punkte statt der 26 Punkte der Vorlage. Bei Neubauten verbindet das Bauwerksbuch² das Bauwerksbuch mit den Unterlagen für spätere Arbeiten.
Fristen für bestehende Gebäude
Nach § 128a der Wiener Bauordnung muss für bestehende Gebäude bis zu folgenden Stichtagen ein Bauwerksbuch erstellt und registriert sein:
31.12.2027 – für Gebäude, die vor dem 1.1.1919 errichtet wurden.
31.12.2030 – für Gebäude, die zwischen 1.1.1919 und 1.1.1945 errichtet wurden.
Das gilt auch für Einfamilienhäuser. Ausgenommen sind nur Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit höchstens 50 m² bebauter Fläche.
Was ist das Bauwerksbuch?
Das Bauwerksbuch ist die elektronische Dokumentation jener Bauteile eines Wiener Gebäudes, deren Verschlechterung Menschen gefährden kann: Tragwerk, Gebäudehülle (Fassade, Dach) sowie Geländer und Brüstungen. Es legt fest, welche Bauteile wann überprüft werden, hält die Ergebnisse der Erstprüfung fest und enthält bei Mängeln ein Mängelverzeichnis mit Behebungsplan.
Pflicht ist es nach § 128a der Wiener Bauordnung für bestehende Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden – also auch für viele Einfamilienhäuser. Erstellen dürfen es nur befugte, unabhängige Fachleute wie Baumeister, Ziviltechniker oder gerichtlich beeidete Sachverständige. In Wien sind rund 31.000 Gebäude vor 1919 und rund 23.500 Gebäude aus 1919 bis 1945 betroffen – registriert waren im August 2026 erst rund 2.000.
Ist mein Haus betroffen?
Ihr Gebäude braucht ein Bauwerksbuch, wenn alle drei Punkte zutreffen:
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Es steht in Wien.
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Es wurde vor dem 1. Jänner 1945 errichtet.
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Es hat mehr als 50 m² bebaute Grundfläche (Kleingartenhäuser sind ausgenommen).
Baujahr unbekannt? So finden Sie es kostenlos selbst heraus
Die Stadt Wien zeigt die Bauperiode vieler Häuser im Online-Stadtplan „Wien Kulturgut“. In fünf Minuten erledigt:
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1 – Öffnen Sie wien.gv.at → Stadtplan → Kulturgut.
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2 – Geben Sie links oben Ihre Adresse ein und bestätigen Sie mit der Lupe.
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3 – Öffnen Sie unter „Karteninhalt“ den Punkt Architektur.
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4 – Klappen Sie Gebäudeinformationen auf.
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5 – Haken Sie Allgemein an. Jetzt erscheinen rote Punkte bei allen erfassten Häusern.
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6 – Klicken Sie auf den roten Punkt bei Ihrer Adresse.
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7 – Im Fenster sehen Sie die Bauperiode, oft auch Baujahr und Architekt. Unter „Detailinformation“ finden Sie mehr.
Unverbindlicher Tipp: Die Bauperiode im Stadtplan ist ein guter erster Hinweis, aber keine rechtsverbindliche Auskunft. Kein Punkt bei Ihrem Haus? Rufen Sie mich an – ich kläre das Baujahr über den Bauakt bei der MA 37.



So entsteht Ihr Bauwerksbuch
Ein Ansprechpartner von der ersten Frage bis zur Registrierung. Sie müssen nichts selbst bei Behörden besorgen.
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Erstgespräch – kurzes Telefonat: Adresse, Baujahr, Größe. Danach wissen Sie, ob und was zu tun ist.
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Bauakt MA 37 – ich besorge und sichte Einreichpläne und Bewilligungen Ihres Hauses.
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Begehung vor Ort – Abgleich von Plan und Bestand, Fotodokumentation von Tragwerk, Fassade, Dach, Geländern und Brüstungen.
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Erstprüfung & Bauwerksbuch – Zustandsbewertung, Mängelliste mit Behebungsplan und Prüfintervalle für die nächsten Jahre.
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Registrierung – Eintragung in die Bauwerksbuchdatenbank der Baupolizei. Sie erhalten alles digital.
Bauwerksbuch Muster: So sieht ein Bauwerksbuch aus
Auszüge aus einem echten Bauwerksbuch für ein Wiener Gründerzeithaus – Adresse, Eigentümer und alle erkennbaren Ansichten sind entfernt.
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Prüfungsplan – für jeden Bauteil (Fassade, Dach, Decken und Treppen, Wände, Sonderbauteile) steht fest, wie oft er einfach kontrolliert wird und wann eine vertiefte Untersuchung durch einen Fachmann fällig ist.
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Mängel im Plan verortet – jeder Mangel wird im Einreichplan markiert und nach Schwere eingefärbt: grün = leichter Mangel (beobachten bzw. reparieren), gelb = schwerer Mangel (eingreifen bzw. reparieren), rot = Gefahr in Verzug (sofort handeln).
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Fotodokumentation – zu jedem Mangel Foto, Beschreibung und empfohlene Maßnahme, z. B. rostender Stahlträger im Keller, Verwerfungen der Dachdeckung oder aufsteigende Feuchtigkeit.





Häufige Fragen zum Bauwerksbuch in Wien
Brauche ich für mein Einfamilienhaus ein Bauwerksbuch?
Ja, wenn das Haus in Wien steht, vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurde und mehr als 50 m² bebaute Grundfläche hat. Die Pflicht gilt für alle Gebäudearten, nicht nur für Zinshäuser. Ausgenommen sind Kleingartenhäuser und Kleingartenwohnhäuser.
Bis wann muss das Bauwerksbuch fertig sein?
Für Gebäude, die vor dem 1.1.1919 errichtet wurden, bis 31.12.2027. Für Gebäude aus der Zeit vom 1.1.1919 bis 1.1.1945 bis 31.12.2030. Für Neu-, Zu- und Umbauten ist es bis zur Fertigstellungsanzeige zu erstellen.
Wie finde ich heraus, wann mein Haus gebaut wurde?
Ein erster Hinweis ist der Stadtplan „Wien Kulturgut“ – die Anleitung finden Sie oben auf dieser Seite. Verbindlich ist der Bauakt bei der Baupolizei (MA 37), den ich für Sie aushebe.
Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
Befugte Fachleute wie Baumeister, Ziviltechniker oder gerichtlich beeidete Sachverständige. Sie müssen vom Eigentümer unabhängig sein.
Welche Bauteile werden geprüft?
Alle Bauteile, deren Verschlechterung Leben oder Gesundheit gefährden kann: vor allem das Tragwerk, die Gebäudehülle mit Fassade und Dach sowie Geländer und Brüstungen.
Muss ich das Bauwerksbuch bei der Behörde einreichen?
Nein. Das Bauwerksbuch wird in der Bauwerksbuchdatenbank der Baupolizei registriert, gemeldet werden die Bestätigungen über die Erstellung und die Erstprüfung. Die Behörde kann das Bauwerksbuch aber jederzeit zur Einsicht verlangen.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Die Baupolizei hat angekündigt, nach Ablauf der Frist Mahnungen zu verschicken und danach Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Da derzeit nur ein Bruchteil der Gebäude registriert ist, ist mit Engpässen bei Fachleuten zu rechnen – früh beginnen lohnt sich.
Wie lange dauert die Erstellung?
Den größten Zeitbedarf hat oft die Aushebung des Bauakts bei der MA 37, die mehrere Wochen dauern kann. Planen Sie daher einige Wochen ein und beginnen Sie nicht erst kurz vor der Frist.
Was kostet ein Bauwerksbuch für ein Einfamilienhaus?
Der Aufwand hängt von Größe, Bauart und vorhandenen Unterlagen ab. Nach einem kurzen Telefonat erhalten Sie ein schriftliches Pauschalangebot – ohne versteckte Kosten.
Was passiert nach der Erstellung?
Das Bauwerksbuch legt fest, wann welche Bauteile wieder zu prüfen sind. Für diese Folgeprüfungen sind Sie als Eigentümer verantwortlich – der Prüfplan im Bauwerksbuch zeigt Ihnen genau, was wann fällig ist.
Warten Sie nicht bis kurz vor Fristende
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir Adresse und – falls bekannt – Baujahr Ihres Hauses. Ich melde mich mit einer ersten Einschätzung.
Bmst. Ing. Markus Schramek · Schillochweg 5, 1220 Wien · Telefon 0676 / 974 78 78 · office@baumasta.at · Mo–Fr erreichbar · tätig in ganz Wien
